Kontaktiere uns direkt hier https://www.careunities.de/betreute-wgs/ und erfahre alles wissenswerte zu Mieten, Orten der Betreuung und möglichen Einzugsterminen.
Ja, Mieter einer Wohngemeinschaft mit einem Pflegegrad, erhalten je Monat und Bewohner eine Pauschale von 214 Euro, die Sie für eine zusätzliche Unterstützungskraft in ihrer Wohngemeinschaft nutzen können. Außerdem erhaltet ihr bei der Gründung einer Wohngemeinschaft bis zu 4.000 Euro je Bewohner für die Anpassung eurer Wohnung, zum Beispiel für den Umbau des Bades. Mehr über die vielfältigen Unterstützungsangebote erfahrt ihr hier.
Wir sind ein Service für all diejenigen Menschen, die sich für ein klassisches Pflegeheim zu jung fühlen. Es ist uns sehr wichtig, dass du bei uns einen passenden Mitbewohner findest, deshalb kannst du unseren Service nur nutzen, wenn du zwischen 20 und 60 Jahre alt bist.
Nein, denn es ist uns wichtig, dass unsere Mitglieder die passenden Mitbewohner finden. Deshalb haben wir uns auf Menschen im Alter zwischen 20 bis 60 Jahren spezialisiert.
Wir haben uns auf Menschen im erwerbsfähigen Alter spezialisiert, die auf Grund eines körperlichen Handicaps auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Beeinträchtigung unserer Bewohner kann durch einen Unfall, eine angeborene Behinderung oder Erkrankung oder eine degenerativen Erkrankung wie Multiple Sklerose oder anderen schweren Erkrankungen verursacht werden. Auch wenn unsere Bewohner an einem Handicap leiden, sind Sie orientiert und fähig am Leben in einer Wohngemeinschaft teilzunehmen.
Sobald du dich auf unserer Plattform registrierst siehst du andere Mitbewohner und Wohngemeinschaften, mit denen du in Kontakt treten kannst.
Nein, zunächst sehen andere Nutzer nur, dass jemand eine Wohngemeinschaft oder Mitbewohner sucht. Erst wenn du dich dann bei der Wohngemeinschaft oder dem zukünftigen Mitbewohner bewirbst, kann er dein vollständiges Profil einsehen. Welche Informationen du auf deinem Profil zur Verfügung stellt, entscheidest natürlich du selbst.
Im ersten Schritt sehen die Mitbewohner den Standort der Wohnung, die Altersgruppe der Bewohner, die Dauer der Vermietung, die Unterkunftstart, ab wann das Zimmer verfügbar ist, die Größe des privaten Bereichs und die Mindestmiete, die ihr als Wohngemeinschaft mindestens erhebt. Erst wenn du einen Mitbewohner zu einer Bewerbung aufforderst oder eine Bewerbung annimmst, sehen die Mitbewohner dann auch deine persönlichen Daten. Welche persönlichen Daten du einstellst, bleibt natürlich dir überlassen.
Ja, aber hole dir bitte das Einverstädnis des Betroffenen oder melde dich mit deinen eigenen Daten an und mache deutlich, dass du für einen Angehörigen suchst.