Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die am 13. Dezember 2006 beschlossene und 2008 umgesetzte Regelung um Menschen mit Behinderung hat das Ziel ihnen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen aber auch am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.
„Bei immer mehr Schülerinnen und Schülern wird ein Förderbedarf diagnostiziert. Gleichzeitig sind in den letzten zehn Jahren nur wenige Förderschulen aufgelöst worden – trotz Inklusions-Gebot. Die Bundesländer gehen höchst unterschiedlich mit diesem Thema um – in Bremen gehen die meisten Förderkinder bereits auf eine Regelschule, in Bayern dagegen besuchen mehr Kinder mit Handicaps die Förderschule als noch zehn Jahre zuvor“, lautet ein Zitat von einer Seite des Deutschlandfunks.
Doch wie erfolgreich war die UN-Behindertenrechtskonvention wirklich?
Laut dem Gebot hätte der Staat Förderschulen mit Allgemeinschulen verbinden müssen und eingeschränkte Kinder, in welcher Hinsicht auch immer zusammen mit Kindern dieser Schulen unterrichten müssen. Denn nur so funktioniert Inklusion wirklich. Menschen mit Behinderungen werden in separaten Schulen unterrichtet und arbeiten später zu großer Zahl in Behindertenwerkstätten. Doch wo findet sich hier der Kontakt zu dem Rest der Gesellschaft?
Sicherlich ist dieser Fall nicht immer gegeben, doch viele Menschen denken, dass es ein großes Problem darstellt und auch in Zukunft darstellen wird. Anstatt Förderschulen weiter auszubauen solle man alle allgemeinen Schulen behindertengerecht und barrierefrei umbauen und pädagogische Mitarbeiter einstellen.
Dies war ein Beispiel der Problematik rund um das Thema der UN- Behindertenrechtskonvention. Doch wie steht ihr zu diesem Thema? Habt ihr mit der Umsetzung schon direkte Erfahrungen gemacht? Falls ja, dann berichtet uns doch gerne mal!